Achtung! – Die steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit deinem Mieterstromprojekt musst du unbedingt mit deinem Steuerberater klären! Solar2030 kann hierfür keine Haftung übernehmen.
Steuerliche Aspekte, die dabei anfallen können:
- Umsatzsteuer: Kleinunternehmer vs. Vorsteuerabzug
- Gewerbesteuer und Gewerbesteuerpflicht durch Betrieb einer Anlage. Achtung: Es gibt Ausnahmen für bestimmte Anlagen
- Steuerliche Behandlung eines Energieversorgungsunternehmens
- Bauleistungsabgabe
- Einkommensteuer: Gewinnerzielungsabsicht? Entfall bei kleinen Anlagen
- Grundsteuer: Fest im Dach integrierte Solarmodule = Bestandteil d. Gebäudes
- IAB = Investitionsabzugsbetrag
Eine Erleichterung ergibt sich durch die Novellierung des §9 Gewerbesteuergesetz.
Seit der Novellierung entsteht durch die Gewerbesteuer keine Infizierung von Mieteinnahmen mehr (siehe: XII. Rechtliches – Dieses Gesetze solltest du kennen!). Dies ist insbesondere für Wohnungsgesellschaften eine große Erleichterung.