Kabinett beschließt Privilegierung von Balkonkraftwerken

Das Kabinett hat gesetzliche Erleichterungen für die Genehmigung von Balkonkraftwerken in Miet- und Eigentumswohnungen auf den Weg gebracht. Nach Verabschiedung der Gesetzesänderung durch den Bundestag haben Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften nur noch ein Mitspracherecht beim „wie“ (Optik, Aufständerung) eines Balkonkraftwerks. Das „ob“ ist in Zukunft gesetzlich verankert und damit quasi ein Recht auf Balkonkraftwerk. Weitere Details von Computer Bild und Details vom Bundesjustizministerium.

Mehr erfahren bei Haufe.de vom 13.09.2023