1. Steckerfertige Anlagen nennt man so, weil man sie mit speziellen Steckern und Steckdosen betreibt.
Der VDE wiederholt sich. Die Sache liegt ihm offenbar echt am Herzen!
„Was isn’ das überhaupt? Eine „spezielle Energiesteckdose?“, fragt Gertrud.
2. Man kann ganz dolle sparen!
Das schaut sich Herr Bayer später an.
3. Und so eine Anlage ist erlaubt. Seit 2018! Da gibt’s offenbar eine Norm.
Das mag Herr Bayer. Er mag legal. Mit illegal hat er nix am Hut.
4. Wenn Herr Bayer so eine Anlage will, muss er einen Elektriker beauftragen.
Dieser Elektriker muss rausfinden, ob die Elektrik in Herrn Bayers Haus überhaupt darauf ausgelegt ist, dass Strom eingespeist wird. Womöglich muss sogar eine Sicherung ausgetauscht werden! Wenn nämlich die Sicherungen nicht stimmen, wird es gefährlich! – Netzüberlastung! Im schlimmsten Fall Brand! – Der VDE sagt zwar nichts darüber, wie schlimm so ein Brand werden kann. Aber allein bei dem Wort „Brand“ wird es Herrn Bayer mulmig.
Ganz wichtig, nochmal! Wenn der Elektriker alles gerichtet hat, muss diese „spezielle Energiesteckdose“ eingebaut werden. Vom Elektriker, versteht sich. Weil Strom, das macht der VDE nochmal deutlich, ist eine lebensgefährliche Sache!
„Es geht eben nichts über einen guten Elektriker!“, sagt Gertrud.
„Ja!“, nickt Herr Bayer. „Handwerk hat goldenen Boden.“
5. Eine steckerfertige Anlage ist zwar klein, aber immer noch eine stromerzeugende Anlage.
Und deshalb kommt das Erneuerbare-Energien-Gesetz zum Tragen.
„Ist eben doch ein Atomkraftwerkt!“, grinst Gertrud.
Endlich merkt Herr Bayer, dass sie ihn die ganze Zeit auf den Arm genommen hat.
6. Und die Anlage muss angemeldet werden! Muss!
Sogar bei der Bundesnetzagentur. Das sagt die Niederspannungsrichtlinie.
Mhm!“, nickt Herr Bayer. „Das wusste ich!“ Weil, wenn es um Zahlen und Formulare geht, kennt er sich aus. Und Gertrud findet das auch ganz toll an ihm.
7. Die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber muss alles wissen, falls mal was passiert und plötzlich die ganze Nachbarschaft ohne Strom dasteht.
Das versteht Herr Bayer. „So ein Netz“, sagt er, „ist eine fragile Angelegenheit. Das darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen.“
Gertrud nickt.
8. Herr Bayer braucht einen Zweirichtungs-Zähler!
Der ist so eingerichtet, dass er nicht rückwärts läuft.
„Ein Zähler mit Rücklaufsperre reicht nicht?“, ruft Gertrud. „ Warum?“
„Der Netzbetreiber muss wissen, was zu welchem Zeitpunkt auf welche Weise in sein Netz gerät!“, erklärt Maxi geduldig. „Es geht doch ums Einspeisen!“
„Ach so!“, seufzt Gertrud.
„Das darf man nicht einfach so!“, nickt Maxi. „ Das muss überwacht werden!“
Übrigens, den Stromzähler muss Herr Bayer selbst bezahlen.
„Wie?“, sagt Gertrud. „Ich dachte Stromzähler mietet man!“
„Man mietet einen Zähler?“, fragt Herr Bayer. Das hat er nicht gewusst.
„Klar!“, sagt Gertrud. Ein bisschen kennt sie sich nämlich doch aus.
„Komisch“, meint Herr Bayer. „Wenn man den Zähler sowieso mietet, was muss man denn noch bezahlen?“ Er schaut auf der Seite des VDE rauf und runter und findet nichts. Vielleicht wird das später erklärt.
9. „Ha!“, ruft Herr Bayer.
„Wenn ich also einen Zweirichtungszähler habe und diese diese …“
„… diese spezielle Energiesteckdose …“, hilft ihm Gertrud.
„… genau. Dann darf ich alleine einstecken! – Die haben doch eben gesagt, das ist eine lebensgefährliche Anlage! Und dann darf ich sie selbst einstecken?“
„Da steht: Du darfst! Aber nur, wenn alles erledigt ist, was die vorschreiben.“
„Ach so!“, sagt Herr Bayer. Mit Vorschreiben kennt er sich aus.
10. Der VDE weist Herrn Bayer nochmal auf die Brandgefahr hin.
Aber, und das findet Herr Bayer beruhigend: es ist ausgeschlossen, das was passiert, wenn man sich an alle Regeln des VDE hält.
„Stimmt nicht!“, sagt Gertrud. „Da steht: Es besteht „grundsätzlich“ keine Brandgefahr.“ Gertrud ist Germanistin. Und wie sich Herr Bayer mit Zahlen auskennt, kennt sie sich mit Worten aus.
„Was heißt denn „grundsätzlich“?“ Maxi ist genervt, weil Gertrud so etepetete ist.
„Grundsätzlich heißt: Vom Grundsatz her, aber mit Ausnahmen, also eigentlich heißt es: „in der Regel“. Ist ja auch ein Atomkraftwerk. Da kann was passieren.“
11. Und wenn man diese, diese … äh … spezielle Energiesteckdose nicht installiert?
„Dann kann es brennen!“, liest Herr Bayer.
„Nein!“, sagt Gertrud. „Da steht, es kann brennen, wenn man die Anlage an einer Mehrfach-Steckdose anschließt.“
„Echt?“, fragt Herr Bayer und runzelt die Stirn. „Ich dachte es brennt, wenn man dieses spezielle Ding nicht verwendet.“
„Hm“, meint Gertrud. „Das ist alles etwas verwirrend.“
12. Darf man einspeisen?
Klar, wenn man alles richtig gemacht hat! Und richtig macht es nur ein Elektriker. Sonst kann es brennen oder das Netz zusammenbrechen.
Herr Bayer fängt schon mal an, über seine private Haftpflichtversicherung nachzudenken. Seine zukünftige Anlage scheint ja unberechenbar zu sein. Das macht ihn nervös.
13. Es ist kompliziert.
Da wird von einer Scheinleistung gesprochen. Das überspringt Herr Bayer mal.
14. Es ist noch komplizierter.
Da geht es plötzlich ums Rechnen. Herr Bayer hätte nichts dagegen, weil er mit Zahlen kann. Aber Gertrud verliert die Lust.
15. „Oha!“, ruft Herr Bayer.
„Ich darf die Leistung gar nicht in Watt Peak angeben. Das wusste ich nicht!“ Irgendwie freut er sich aufs Rechnen. Von Watt in Ampere.