III. Wer kann Initiator eines Mieterstromprojekts sein? – Vorgehensweise

Initiatoren können sein: a) die Eigentümer*innen bzw. Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung oder b) auch Mieter*innen.

Gleichgültig, ob du Eigentümer*in oder Mieter*in bist: als Initiator*in begeistere weitere Personen im Mietshaus um eine kritische Anzahl an Interessenten für die Umsetzung zu erreichen.

a) Ich bin Eigentümer*in (bzw. Mitglied der Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung):

Die Entscheidung, ein Mieterstromprojekt umzusetzen, wird von den Eigentümer*innen bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gefällt. Da sich die WEG verständlicherweise nicht sofort in der ersten Versammlung für ein Mieterstromprojekt entscheidet, empfehlen wir ein schrittweises Vorgehen:

  1. Beschluss der WEG über einen individuellen Sanierungsplan (ISFP) ISFP Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html, Mieterstrom – wichtige Adressen und EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) § 21 Mieterstromzuschlag https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html mit Wirtschaftlichkeitsberechnung.
    1. Der ISFP zeigt verschiedenen Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung, inklusive der Installation einer PV-Anlage. Der ISFP folgt einem Standard-Muster und wird gefördert. Der ISFP ist auch eine Grundlage für eine eventuelle Förderung der PV-Anlage.
    2. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung klärt auch folgende Fragen: Welche Mieter*innen machen mit? Wie viele Bewohner*innen verbrauchen tagsüber Strom?
    3. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung benötigt einige Informationen von den Mietern. Bitte die Hausverwaltung , an die Mieter einen Fragebogen dazu zu verschicken!
  2. Auswahl eines geeigneten Mieterstrom-Modells.
    1. siehe VI. Welche Mieterstrom-Modelle gibt es?
  3. Auswahl eines Providers zur Unterstützung.
    1. siehe Mieterstrom – wichtige Adressen.
  4. Detailliertes Angebot über die PV-Anlage mit Kosten und Nutzen.
  5. Beschluss der WEG über Umsetzung des Mieterstromprojekts.

Deine ersten Schritte sollten auf einen positiven Beschluss in der WEG abzielen. Folgendes steht dafür an:

Wichtige Info für die Beschlussfassung von Mieterstromprojekten:

Hier hat die Reform des EEG 2020 einige wichtige Erleichterungen gebracht (siehe XII. Rechtliches – Diese Gesetze solltest du kennen!):

  • Es reicht eine einfache Mehrheit! (früher brauchte es eine zwei-Drittel-Mehrheit)
  • Diese Mehrheit muss die Mehrheit der Eigentumsanteile repräsentieren.
  • Eigentümer*innen, die durch die Solaranlage in irgendeiner Weise beeinträchtigt sein könnten, müssen ihr Einverständnis geben. Eine Beeinträchtigung kann z.B. darin bestehen, dass sich jemand an dem Anblick stört oder durch Spiegelung geblendet wird. Das Einverständnis kann schriftlich und unabhängig von der Eigentümer-Versammlung eingeholt werden.

b) Ich bin Mieter*in:

Mieter*innen können eine wichtige Rolle bei der Initialzündung spielen, auch wenn die die letzte Entscheidung von den Eigentümer*innen getroffen wird. – Warum?

Für Vermieter ist es oft nicht leicht, das Vertrauen der Mieter*innen für Mieterstromprojekte zu gewinnen.

  • Mieterstromprojekte rechnen sich nur, wenn eine ausreichende Anzahl von Mietern mitmacht und den selbst produzierten Strom selbst verbraucht.
  • Aber: es gibt ja die gesetzlich vorgeschriebene „freie Wahl des StromProviders“!

Bei der Überzeugungsarbeit haben Mieter*innen in der Hausgemeinschaft oft bessere Karten. Dabei empfiehlt es sich zuerst:

  • alle Bewohner*innen und Nutzer*innen im Haus anzusprechen: Information zum Stromverbrauch der Parteien und Unterschrift zur Beteiligungs-Bereitschaft einholen.
  • Mieter*innen können zur Datenerhebung unsere Teilnahmeerklärung in Listenform benutzen.
  • Kleiner Tipp: Veranstalte für deine Nachbarn ein Kaffeekränzchen oder einen Umtrunk im Hof! Bei so etwas kommt man ins Gespräch und kann schon mal die ersten Unterschriften sammeln.
  • Im Gespräch bleiben: Jede*r, den du gewonnen hast, kennt mindestens eine weitere Person im Haus.

Als nächstes muss ein*e einzige*r Eigentümer*in dafür gewonnen werden, den Antrag (siehe oben) bei der Eigentümerversammlung oder der Hausverwaltung einzubringen.

  • Für dein Anschreiben an ausgewählte Eigentümer*innen benütze unseren Formulierungsvorschlag. Ändere ihn gerne nach Bedarf!
  • Mit deiner Unterschriftenliste hast du den Entscheidern bereits eine wichtige Aufgabe abgenommen. Und du lieferst ein starkes Argument für die Umsetzung gleich mit.
  • Mit der Bestätigung der Teilnahmebereitschaft ist nämlich die erste wichtige Hürde genommen. Die gesammelten Daten über teilnehmende Mieter und ihr Jahresverbrauch können gleich in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen.